Gremien des Jugendwerks

Das Jugendwerk St. Michael e.V. stellt nach dem Willen seiner Mitglieder zwei Verbindungen her, indem es

  • dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seinen Mitgliedsverbänden in der Diözese Fulda und
  • dem bischöflichen Jugendamt der Diözese Fulda

Mitsprache einräumt. Dieses Anliegen spiegelt sich auch in seinen Gremien und deren Zusammensetzung wieder und macht nicht die Mitgliederversammlung sondern die Vertreterversammlung zum zentralen Organ des Jugendwerk St. Michael e.V.

Mitglieder

Christen, mit besonderem Verantwortungsbewusstsein, die die Voraussetzungen für eine freiheitlich und demokratisch verfasste katholische Jugendarbeit im Bistum Fulda schaffen wollen.

Zusammensetzung

Menschen, die ihre Mitgliedschaft durch eine Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand bekundet haben.

Kraft Amtes gehören dem Verein an:

  • der Bischof von Fulda, oder ein von ihm benannter Vertreter,
  • der Leiter des Seelsorgeamtes der Diözese Fulda,
  • der Diözesanjugendpfarrer,
  • der BDKJ - Diözesanvorstand,
  • zwei Vorstandsmitglieder der Jugendverbände, für die die Rechtsträgerschaft übernommen wurde.

Aufgaben

Neben der Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung soll sich jedes Mitglied in einer ihm möglichen Form in der Jugendarbeit von Pfarreien und Jugendverbänden engagieren.

Mitgliederversammlung

Sie bestimmt als oberstes Organ mindestens alle 4 Jahre über die Grundlagen und Zielsetzung der Arbeit, die Aufgaben der Vertreterversammlung und Satzungsfragen.

Zusammensetzung

Alle Mitglieder, inklusive derjenigen, die kraft Amtes dem Jugendwerk St. Michael e.V. angehören.

Aufgaben

  • Sie beschließt über die Schwerpunkte der Arbeit und die Aufgabenstellung für die Vertreterversammlung und den Vorstand.
  • Sie wählt alle vier Jahre fünf Vertreter aus ihren Reihen in die Vertreterversammlung.
  • Sie beschließt Satzungsänderungen und den Mitgliedsbeitrag.

Vertreterversammlung

Zentrales Beschluss- und Überwachungsorgan des Jugendwerk St. Michael e.V. ist die Vertreterversammlung.

Zusammensetzung

  • Fünf durch die Mitgliederversammlung gewählte Vereinsmitglieder,
  • der Vorstand des Vereins,
  • zwei von der BDKJ - Diözesanversammlung zu wählende Vertreter,
  • zwei Vertreter derjenigen Jugendverbände, für die das Jugendwerk die Rechtsträgerschaft übernommen hat,
  • zwei hauptamtliche Referenten des bischöflichen Jugendamtes bzw. seiner Regionalstellen.

Aufgaben

Der Vertreterversammlung obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes,
  • Beschluss über die Haushaltspläne, Bilanzen, Personalstellen und Rechnungsprüfungen des Vereins und der von ihm getragenen Jugendbildungshäuser,
  • Entscheidung über wichtige Rechtsgeschäfte wie z.B. Investitionen,
  • Entscheidung über die Übernahme von Rechtsträgerschaften,
  • Entgegennahme der Jahresabschlussrechnungen,
  • Entlastung des Vorstandes.

Vorstand

Die Geschäftsführung und Vertretung des eingetragenen Vereins erfolgt durch den Vorstand.

Zusammensetzung

Er besteht aus:

  • Drei von der Vertreterversammlung gewählten Personen,
  • dem Diözesanjugendpfarrer kraft Amtes.

Aufgaben

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins auf Grundlage der Satzung und der Beschlüsse der Mitglieder- und Vertreterversammlungen und ist vertretungsberechtigt im Sinne des Vereinsrechts.

Beirat

Das beratende Gremium der Vertreterversammlung und des Vorstandes ist der Beirat.

Zusammensetzung

Der Beirat besteht aus:

  • Zwei von der Vertreterversammlung gewählten Mitgliedern,
  • dem Bischof von Fulda, oder einem von ihm benannten Vertreter,
  • dem Leiter des Seelsorgeamtes der Diözese Fulda,
  • zwei von der BDKJ - Diözesanversammlung gewählten, erfahrenen Mitgliedern.

Aufgaben

Der Beirat berät die Vertreterversammlung und den Vorstand und gibt Anregungen unter den Gesichtspunkten:

  • Einhaltung der Satzung,
  • Erfüllung des Vereinszwecks,
  • Verwendung der Finanzmittel,
  • Hinweise auf die Aufgaben nicht erfüllter katholischer Jugendarbeit.