Mitglieder
Christen, mit besonderem Verantwortungsbewusstsein, die die
Voraussetzungen für eine freiheitlich und demokratisch verfasste
katholische Jugendarbeit im Bistum Fulda schaffen wollen.
|
Zusammensetzung |
Menschen, die ihre Mitgliedschaft durch eine Beitrittserklärung
gegenüber dem Vorstand bekundet haben.
Kraft Amtes gehören dem Verein an:
- der Bischof von Fulda, oder ein von ihm benannter Vertreter,
- der Leiter des Seelsorgeamtes der Diözese Fulda,
- der Diözesanjugendpfarrer,
- der BDKJ - Diözesanvorstand,
- zwei Vorstandsmitglieder der Jugendverbände, für
die die Rechtsträgerschaft übernommen wurde.
|
|
Aufgaben |
Neben der Ausübung des Stimmrechts in der
Mitgliederversammlung soll sich jedes Mitglied in einer ihm möglichen
Form in der Jugendarbeit von Pfarreien und Jugendverbänden
engagieren. |
Mitgliederversammlung
Sie bestimmt als oberstes Organ mindestens alle 4 Jahre über
die Grundlagen und Zielsetzung der Arbeit, die Aufgaben der
Vertreterversammlung und Satzungsfragen.
|
Zusammensetzung |
Alle Mitglieder, inklusive derjenigen, die kraft Amtes dem
Jugendwerk St. Michael e.V. angehören. |
|
Aufgaben |
- Sie beschließt über die Schwerpunkte der Arbeit
und die Aufgabenstellung für die Vertreterversammlung und
den Vorstand.
- Sie wählt alle vier Jahre fünf Vertreter aus ihren
Reihen in die Vertreterversammlung.
- Sie beschließt Satzungsänderungen und den
Mitgliedsbeitrag.
|
Vertreterversammlung
Zentrales Beschluss- und Überwachungsorgan des Jugendwerk St.
Michael e.V. ist die Vertreterversammlung.
|
Zusammensetzung |
- Fünf durch die Mitgliederversammlung gewählte
Vereinsmitglieder,
- der Vorstand des Vereins,
- zwei von der BDKJ - Diözesanversammlung zu wählende
Vertreter,
- zwei Vertreter derjenigen Jugendverbände, für die
das Jugendwerk die Rechtsträgerschaft übernommen hat,
- zwei hauptamtliche Referenten des bischöflichen
Jugendamtes bzw. seiner Regionalstellen.
|
|
Aufgaben |
Der Vertreterversammlung obliegen im Wesentlichen folgende
Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes,
- Beschluss über die Haushaltspläne, Bilanzen,
Personalstellen und Rechnungsprüfungen des Vereins und der
von ihm getragenen Jugendbildungshäuser,
- Entscheidung über wichtige Rechtsgeschäfte wie z.B.
Investitionen,
- Entscheidung über die Übernahme von Rechtsträgerschaften,
- Entgegennahme der Jahresabschlussrechnungen,
- Entlastung des Vorstandes.
|
Vorstand
Die Geschäftsführung und Vertretung des eingetragenen
Vereins erfolgt durch den Vorstand.
|
Zusammensetzung |
Er besteht aus:
- Drei von der Vertreterversammlung gewählten Personen,
- dem Diözesanjugendpfarrer kraft Amtes.
|
|
Aufgaben |
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins auf
Grundlage der Satzung und der Beschlüsse der Mitglieder- und
Vertreterversammlungen und ist vertretungsberechtigt im Sinne des
Vereinsrechts. |
Beirat
Das beratende Gremium der Vertreterversammlung und des Vorstandes
ist der Beirat.
|
Zusammensetzung |
Der Beirat besteht aus:
- Zwei von der Vertreterversammlung gewählten Mitgliedern,
- dem Bischof von Fulda, oder einem von ihm benannten
Vertreter,
- dem Leiter des Seelsorgeamtes der Diözese Fulda,
- zwei von der BDKJ - Diözesanversammlung gewählten,
erfahrenen Mitgliedern.
|
|
Aufgaben |
Der Beirat berät die Vertreterversammlung und den Vorstand
und gibt Anregungen unter den Gesichtspunkten:
- Einhaltung der Satzung,
- Erfüllung des Vereinszwecks,
- Verwendung der Finanzmittel,
- Hinweise auf die Aufgaben nicht erfüllter katholischer
Jugendarbeit.
|
|