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Erlöschen von Ämtern
Bistum Fulda

Erlöschen von Ämtern

Mit der Vakanz des Bischöflichen Stuhls erlischt auch das Amt des Generalvikars als des „Alter ego“ des Bischofs. Der bisherige Generalvikar kann aber vom Diözesanadministrator zu dessen Ständigen Vertreter ernannt werden. 


Auch die Bischofsvikare verlieren ihre Aufgaben. Im Unterschied zu den vorgenannten Ämtern bleibt das Amt des Offizials bzw. Gerichtsvikars und des Vizeoffizials bzw. Stellvertretenden Gerichtsvikars weiterbestehen; der Offizial und der Vizeoffizial müssen aber nach Amtsantritt des neuen Diözesanbischofs von diesem in ihrem Amt bestätigt werden. Die Rechte eines Weihbischofs bleiben von einer Sedisvakanz unberührt. Der Priesterrat hört auf zu bestehen und wird erst unter einem künftigen Bischof neu gebildet. Der Diözesanverwaltungsrat und der Kirchensteuerrat sowie der Katholikenrat bestehen indes auch während der bischofslosen Zeit weiter.

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

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