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Bistum Fulda

Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit

Fulda (bpf). Auch in diesem Jahr gibt es vom Bistum Fulda wieder Zuschüsse für Kirchenmusik. Gefördert werden die Anschaffung von Noten von Kirchenchören, das Singen und Musizieren geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Chorfortbildungen. Berechtigte sind die Kirchenchöre und Instrumentalist/innen der Diözese Fulda, die Anträge können von den Kirchengemeinden bis zum 31. März beim Bischöflichen Kirchenmusikinstitut gestellt werden. Antragsformulare gibt es direkt dort oder auf der Homepage des Bistums: Bischöfliches Kirchenmusikinstitut, Paulustor 5, 36037 Fulda, Tel. 0661/87-268, E-Mail: kirchenmusik@bistum-fulda.de, www.kirchenmusik.bistum-fulda.de.

15.01.2020


Bischöfliche Pressestelle
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-299 / Telefax: 87-568
Redaktion: Christof Ohnesorge

 

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Paulustor 5

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